Artenvielfalt statt Flächenfraß 

 

Mehr Transparenz in der Bauleitplanung

Laut Baugesetz-Buch sind die Kommunen verpflichtet, in beiden Schritten der Bauleitplanung, also Flächennutzungsplan und Bebauungsplan, Umweltschutz und Klimaschutz mit sozialen und wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen. Die Gemeinden sollen so entwickelt werden, dass sie auch für nachfolgende Generationen eine lebenswerte Umwelt erhalten.
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