70. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Drebber
1. Den beiden kleineren Flächen (Teilbereiche 2 und 3) können wir grundsätzlich zustimmen, wenn hierfür ein eigener Flächennutzungsplan aufgestellt wird.
Die große Fläche (Teilbereich 1) erfordert noch umfangreiche weitere Erörterungen, so dass hierfür ein gesonderter Flächennutzungsplan zu erstellen ist.
2. Das BauGB und die Niedersächsische Nachhaltigkeitsstrategie fordern von den Kommunen eine vordringliche Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutz bei der Bauleitplanung.
Die geplanteVernichtung von 30 Hektar Ackerland, Grünland und bewaldeten Flächen zeigt dagegen nicht die geringste Berücksichtigung nachhaltiger Belange. Während bundesweit darüber nachgedacht wird zur Ernährungssicherheit Naturschutzflächen wieder zu bewirtschaften, möchte Drebber Ackerland versiegeln.
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