Bebauungsplan Antrag Barnstorf

Bündnis 90/Die Grünen
Barnstorf, 19.09.2022
Antrag an den Rat des Flecken Barnstorf:
Ökologische und energetische Setzungen in der Bauleitplanung
Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Grimm,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Albrecht,
gemäß §56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den o.g. Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates des Flecken Barnstorf zu setzen
“Der Rat möge beschließen, dass in den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen detailliert dokumentiert wird, inwieweit die im BauGB §1 festgelegten Aufgaben der Bauleitplanung, berücksichtigt wurden und umgesetzt werden sollen. Insbesondere liegt der Fokus auf den Anstrengungen zu einer ökologischen, klimaschonenden und energetisch nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde.“
Dazu werden folgende Beratungsvorschläge gemacht, angelehnt an die Vorgaben des BauGB:
1. Planerische Grundsätze für den Boden

1. Innenentwicklung hat Vorrang vor Außenentwicklung: Maßnahmen zur Nachverdichtung wie Ausbau, Aufstockung, Dachausbau, Bauen in 2. Reihe prüfen.
2. Keine bzw. eingeschränkte Neuausweisung reiner Wohngebiete bzw. reiner Gewerbegebiete, vielmehr Mischung von verschiedenen Nutzungsarten (Wohnen, Arbeiten und Freizeitaktivitäten) bevorzugen.
3. Erschließung durch „Wohnwege“, um die erforderliche Verkehrsfläche verringern.
4. Minimierung der Versiegelung durch offene Kleingaragen (Carports) auf Einzelgrundstücken.
2. Planerische Grundsätze für das Wasser:
1. Integration von Fließ- und Stillgewässern in den städtebaulichen Entwurf
2. Bei Neubaugebieten Verzicht auf Regenwasserkanäle bei obligatorischer Versickerung auf den Grundstücken und (ggf. gemeinsame) Regenwassergewinnung auf Grundstücken
3. Einbindung von zentralen Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken in die Grün- und Freiflächengestaltung des Siedlungsgebietes.

3. Planerische Grundsätze für Verkehrs- und Gewerbelärm:

1. Stärkung des ÖPNV
2. Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
3. Durchgangsverkehr in Wohngebieten ausschließen
4. Stellplätze am Rande des Wohngebietes vorsehen

4. Planerische Grundsätze für Energie / Klimaschutz / Luftreinhaltung / Stadtklima:
1. Nutzung alternativer und regenerativer Energiequellen, z.B. Sonnenkollektoren,
2. Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Erdwärme etc.
3. Rationelle Energieversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung mittels zentraler Heizkraftwerke mit Fernwärmeanschluss oder dezentraler Blockheizkraftwerke
4. Erstellung eines Energiekonzeptes bei Aufstellung eines Bebauungsplanes
5. Schaffung einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auch unter fünf Wohneinheiten und in Gewerbegebieten.
6. Dachbegrünung als Wärmedämmung
7. Nutzung des Regenwassers (s.o.)

5. Planerische Grundlagen für das Landschaftsbild:

1. Einbindung in den Landschaftsraum / Landschaftstypische Eingrünung der Siedlungsränder
2. Ausführung von Rad- und Fußwegen als gliedernde Grünverbindungen

6. Planerische Grundlagen für Artenschutz/Biodiversität:

1. Vernetzung vorhandener bzw. neu zu schaffender Lebensräume mit der freien Landschaft /Biotopverbund
2. Erhaltung und Entwicklung naturnaher Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Stichwort: Schottergarten)

Begründung:
Städte und Gemeinden sehen sich bereits jetzt mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert. Sie können wirksame Maßnahmen auch mit Hilfe des Baurechts umsetzen. Dazu hat der Gesetzgeber mit einer BauGB-Novelle aus dem Jahr 2011 die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden erheblich erweitert. Klimaschutz⁠ und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels gehören nunmehr zu den städtebaulichen Leitbildern, die dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern“. Das bedeutet, dass die Gemeinde diese Zielvorgaben bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit privaten Vorhabenträgern einzubeziehen und zu berücksichtigen hat.
Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch. Das Thema Klimaschutz betrifft fast alle kommunalen Aufgabenbereiche, von der Verkehrsplanung über die Genehmigung von Baugebieten oder den Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung.
In den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde stehen diverse Bauvorhaben an. Es ist auf allen kommunalen Immobilien die Nutzung von Solarthermie und -Solarenergie zu prüfen, bei kommunalen Neubauten ist deren Installation obligatorisch.
Durch Setzungen und Einhaltung der Richtlinien in den Bebauungsplänen kann die Gemeinde erheblich dazu beitragen, dass die Klimaziele erreicht werden. Die gesetzlichen Möglichkeiten sollten bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten genutzt werden.

Der Rat hat als demokratisches Organ die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den Interessenausgleich zu kontrollieren. Dies kann er nur, wenn er detailliert informiert wird und regelmäßig tagt! Dies muss sichergestellt werden!