Bebauungsplan Antrag Drebber

Kirsten Kettler
Bündnis 90/Die Grünen
Ökologische und energetische Belange im Bebauungsplan
Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister Alexander Grimm,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Friedrich Iven,
gemäß §56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantrage ich, Kirsten Kettler, Bündnis 90/Die Grünen, den o.g. Beratungsgegenstand, wie folgt: “Der Rat möge beschließen, in Zukunft ökologische und energetische Belange gezielter und detaillierter im Bebauungsplan zu benennen!“, auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Gemeinde Drebber zu setzen!
Dazu mache ich folgende Beratungsvorschläge (wohlwissend, dass viele der folgenden Punkte in der Bauleitplanung im BauGB benannt sind):
1.Planerische Grundsätze für den Boden
 Innenentwicklung hat Vorrang vor Außenentwicklung: Maßnahmen zur Nachverdichtung wie
Ausbau, Aufstockung, Dachausbau, Bauen in 2. Reihe prüfen.
 Keine bzw. eingeschränkte Neuausweisung reiner Wohngebiete bzw. reiner Gewerbegebiete, vielmehr Mischung von verschiedenen Nutzungsarten (Wohnen, Arbeiten und Freizeitaktivitäten) bevorzugen.
 Erschließung durch „Wohnwege“, um die erforderliche Verkehrsfläche verringern.
 Minimierung der Versiegelung durch offene Kleingaragen (Carports) auf Einzelgrundstücken.
2.Planerische Grundsätze für das Wasser:
 Integration von Fließ- und Stillgewässern in den städtebaulichen Entwurf
 Bei Neubaugebieten Verzicht auf Regenwasserkanäle bei obligatorischer
Versickerung auf den Grundstücken und (ggf. gemeinsame) Regenwassergewinnung
auf Grundstücken
 Einbindung von zentralen Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken in die
Grün- und Freiflächengestaltung des Siedlungsgebietes. 3.Planerische Grundsätze für Verkehrs- und Gewerbelärm:
 Stärkung des ÖPNV
 Ausbau des Fuß- und Radwegenetzes zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs
 Durchgangsverkehr in Wohngebieten ausschließen
 Stellplätze am Rande des Wohngebietes vorsehen
4.Planerische Grundsätze für Energie / Klimaschutz / Luftreinhaltung / Stadtklima:
 Nutzung alternativer und regenerativer Energiequellen, z.B. Sonnenkollektoren,
Drebber, den 26.08.2022

Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Erdwärme etc.
 Rationelle Energieversorgung durch Kraft-Wärme-Kopplung mittels zentraler
Heizkraftwerke mit Fernwärmeanschluss oder dezentraler Blockheizkraftwerke
 Erstellung eines Energiekonzeptes bei Aufstellung eines Bebauungsplanes
 Schaffung einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auch unter fünf
Wohneinheiten und in Gewerbegebieten.
 Dachbegrünung als Wärmedämmung
 Nutzung des Regenwassers (s.o.)
5.Planerische Grundlagen für das Landschaftsbild:
 Einbindung in den Landschaftsraum / Landschaftstypische Eingrünung der Siedlungsränder
 Ausführung von Rad- und Fußwegen als gliedernde Grünverbindungen 6. Planerische Grundlagen für Artenschutz/Biodiversität:
 Vernetzung vorhandener bzw. neu zu schaffender Lebensräume mit der freien Landschaft /Biotopverbund
 Erhaltung und Entwicklung naturnaher Lebensräume für Tiere und Pflanzen (Stichwort: Schottergarten)
Begründung:
Städte und Gemeinden sehen sich bereits jetzt mit den Auswirkungen des Klimawandels konfrontiert. Sie können wirksame Maßnahmen auch mit Hilfe des Städtebaurechts umsetzen. Dazu hat der Gesetzgeber mit einer BauGB-Novelle aus dem Jahr 2011 die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden erheblich erweitert. Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels gehören nunmehr zu den städtebaulichen Leitbildern, die dazu beitragen sollen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern“. Das bedeutet, dass die Gemeinde diese Zielvorgaben bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und im Rahmen von städtebaulichen Verträgen mit privaten Vorhabenträgern einzubeziehen und zu berücksichtigen hat.
Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in ihrem Gebiet. Das Thema Klimaschutz betrifft fast alle kommunalen Aufgabenbereiche, von der Verkehrsplanung über die Genehmigung von Baugebieten oder den Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung.
In den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde stehen zukünftig diverse Bauvorhaben an. Es ist auf allen kommunalen Immobilien die Nutzung von Solarthermie und -Solarenergie zu prüfen, bei kommunalen Neubauten ist deren Installation obligatorisch.
Durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen können wir als Gemeinde erheblich dazu beitragen, dass wir die Klimaziele erreichen. Hier sollten wir unseres Erachtens die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen und bei der Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten davon Gebrauch machen.
Wichtig bei der Diskussion ist mir die Kontrollfunktion, wer prüft wie die Einhaltung der Vorgaben!???